AGB für Projektdienstleistungen

Gültig ab 1.1.2019

Allgemeine Bestimmungen für die in diesem Vertrag beschriebenen Leistungen.

1. Verpflichtungen Trispace AG

1.1 Trispace AG verpflichtet sich zur Leistungserbringung gemäss Angebot.

1.2 Trispace AG erbringt die vereinbarte Leistung grundsätzlich durch eigene Mitarbeiter. Beim Beizug von Freelancern oder Subunternehmern haftet Trispace AG, wie wenn die Ausführung durch Trispace AG erfolgt wäre.

2. Verpflichtung Kunde

2.1 Der Kunde verpflichtet sich, alles zu unternehmen, um der Trispace AG die Erfüllung des Vertrags zu ermöglichen. Insbesondere hat der Kunde alle nötigen Informationen, Unterlagen und Hilfsmittel die für die Vertragserfüllung nötig sind, rechtzeitig, vollständig und korrekt zur Verfügung zu stellen. Überdies hat er die Leistungen zu überwachen und bei Zwischenentscheiden mitzuwirken.

3. Auftragsablauf

Jede Partei bestimmt einen für die Kommunikation und Entscheide verantwortlichen Mitarbeiter.

4. Änderungen im Auftragsablauf

Änderungen können von beiden Seiten initiiert werden. Folgendes Vorgehen ist einzuhalten:

a) Die vorgesehenen Änderungen sind gemeinsam zu besprechen.

b) Trispace AG zeigt die Konsequenzen bezüglich Mehrkosten und Termineinhaltung auf.

c) Die Entscheidung wird kundenseitig getroffen und schriftlich mitgeteilt.

d) Bis zum Zeitpunkt der Änderungsentscheidung gilt der bisherige Ablauf.

5. Gewährleistung/Haftung

5.1 Soweit die Vertragsleistung nach den Bestimmungen des Auftragsrechts zu beurteilen ist, sichert die Trispace AG kein bestimmtes Resultat, sondern lediglich ein sorgfältiges Tätigwerden durch gehörig ausgebildetes Personal unter Beachtung der im Betrieb der Trispace AG üblichen Sorgfalt zu.

5.2 Soweit eine Vertragsleistung ausnahmsweise nach den Bestimmungen des Werkvertrags zu beurteilen ist, leistet Trispace AG Gewähr, dass die Arbeitsresultate im Zeitpunkt der Abnahme den vertraglich vereinbarten Erfüllungskriterien entsprechen. Mängel sind vom Kunden sofort nach ihrer Entdeckung, spätestens aber innert 3 Monaten nach der Abnahme geltend zu machen. Bei Vorliegen eines Mangels steht dem Kunden anstelle der Gewährleistungsansprüche des Obligationenrechts ausschliesslich das Recht auf Nachbesserung zu. Die Sachgewährleistung umfasst keine Mängel infolge äusserer Einflüsse, unrichtiger Bedienung oder anderer Gründe, die der Kunden zu vertreten hat.

5.3 Trispace AG haftet für direkt und unmittelbar verursachte Schäden bis maximal CHF 2‘000‘000.00 pro Schadenfall. Die Haftung für sonstige Schäden, insbesondere indirekte Schäden sowie Folgeschäden, ist ausgeschlossen. Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht für absichtlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden.

5.4 Soweit die Trispace AG Leistungen im Namen des Auftraggebers bei Dritten einkauft (z.B. Spedition, Deckenbauer, Möbellieferanten), entsteht ein Vertragsverhältnis direkt zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Dritten/Lieferanten. Trispace AG ist nicht verantwortlich für diese Leistungen und die damit verbundenen Risiken und haftet in keiner Weise für Mängel und sonstige Vertragsverletzungen durch diese Dritten/Lieferanten oder etwaige in diesem Zusammenhang direkt oder indirekt entstehende Schäden.

5.5 Bei Nichterfüllung oder Verzug haftet Trispace AG nicht, wenn die Gründe ausserhalb des Einflusses von Trispace AG liegen.

6. Preise und Zahlungskonditionen

6.1 Mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall stellt Trispace AG monatlich Rechnung für die erbrachten Leistungen. Rechnungen sind vorbehältlich einer anderslautenden schriftlichen Vereinbarung innert 30 Tagen nach Erhalt rein netto (ohne Abzug) zu bezahlen.

6.2 Trispace AG ist berechtigt, bei Zahlungsverzug die weitere Leistungserbringung bis zur vollständigen Bezahlung der offenen Rechnungen zu verweigern oder den Vertrag mit einer Frist von fünf Tagen aufzulösen.

7. Termine

Die im Vertrag vereinbarten Termine sind reine Planungsgrundlage, soweit sie nicht ausdrücklich als verzugsbegründend bezeichnet werden. Trispace AG versucht, den Terminplan soweit wie möglich einzuhalten, übernimmt hierfür aber mangels abweichender Abrede keine Haftung.

8. Geheimhaltung / Datenschutz

8.1 Beide Parteien verpflichten sich, sämtliche Daten die während der Zusammenarbeit bekannt gegeben werden und im direkten Zusammenhang mit den Vertragsparteien stehen, geheim zu halten.

8.2 Die Pflicht zur Geheimhaltung bleibt über das Projektende hinaus bestehen.

8.3 Der Kunde willigt ein, dass Trispace AG und die von ihr beigezogenen Hilfspersonen die erhaltenen Personendaten für die Begründung (z.B. zwecks Adressverifizierung und Bonitätsprüfung) und Verwaltung des Vertragsverhältnisses sowie zur Durchführung und Abwicklung der über die Webseiten angebahnten Geschäfte bearbeiten können (u.a. Namen sowie Post- und E-Mail-Adresse).

8.4  Die  Kundendaten  werden  nach  den  Grundsätzen  des  schweizerischen  Datenschutzrechts bearbeitet.

8.5 Im Falle eines Rechtsstreits behält sich Trispace AG vor, elektronische Daten, die sie im Rahmen der Vermittlung und des Vertragsabschlusses erhalten hat, zu verwenden.

8.6 Anfragen zum Thema Datenschutz können an info@trispace.ch gerichtet werden.

9. Abtretungs- und Verrechnungsverbot

9.1 Die Abtretung von Rechten aus den mit Trispace AG geschlossenen Verträgen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch Trispace AG.

9.2 Die Tilgung von Forderungen der Trispace AG durch den Kunden mittels Verrechnung ist ausgeschlossen.

10. Urheberrecht

Von Trispace AG erstellte Offerten, Dokumente und Pläne dürfen, ohne ausdrückliche Zustimmung seitens Trispace AG, Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

11. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich. Es gilt Schweizer Recht.

12. Abweichungen von diesen AGB

Von diesen AGB abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Allfällige AGB des Kunden gelten nur, wenn sie von Trispace AG schriftlich bestätigt worden sind.

13. Anpassung dieser AGB

Trispace AG ist jederzeit berechtigt, diese AGB anzupassen. Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form mitgeteilt und sind ab der Mitteilung verbindlich.

Zürich, 03.01.2019

 

AGB für Lieferungen

 

Gültig ab 3.1.2019

1. Gültigkeit

Diese AGB gelten für Vertragsabschlüsse von Kunden (nachfolgend: „Besteller“, „Kunden“ oder

„Käufer“) mit Trispace AG , 8050 Zürich (nachstehend „TRISPACE“ oder „die Lieferantin“)

2. Auftragsbestätigung, Umfang der Lieferung und Leistungen

2.1. Bestellungen werden für Kunden mit ihrer Zusendung an TRISPACE verbindlich. Die Verbindlichkeit für TRISPACE tritt erst nach Bestätigung der Bestellung durch TRISPACE ein, es sei denn, TRISPACE habe vorgängig eine als verbindlich bezeichnete Offerte unterbreitet. Für den Umfang der Lieferungen und Leistungen der Lieferantin ist der Inhalt der Auftragsbestätigung massgebend. Sie gilt vom Kunden als anerkannt, wenn er nicht innert fünf Arbeitstagen nach deren Empfang schriftlich und begründet Einsprache erhebt.

2.2. Bestellungsänderungen nach erfolgter Bestellbestätigung bedürfen der Zustimmung der TRISPACE, welche diese nach freiem Ermessen erteilt oder verweigert. In jedem Fall werden Änderungswünsche nur berücksichtigt, wenn die Umstellung für die Lieferantin und/oder die Hersteller produktionsplanerisch ohne weiteres möglich ist. Eine Änderung/Annullierung von bereits bei TRISPACE in der Produktion befindlichen Gegenständen sowie von durch TRISPACE bei Dritten bestellten, durch TRISPACE nicht mehr kostenfrei stornierbaren Gegenständen ist ausgeschlossen. Sämtliche mit einer Bestellungsänderung verbundenen Kosten gehen zudem in jedem Fall zu Lasten des Kunden. Sie können eine Verschiebung des bestätigten Liefertermins zur Folge haben.

2.3. Die Lieferantin ist berechtigt, vom Inhalt der Auftragsbestätigung abweichende Änderungen in der Ausführung vorzunehmen, sofern diese Verbesserungen beinhalten. Über die Auftragsbestätigung hinausgehende Leistungen werden von der Lieferantin gesondert in Rechnung gestellt.

3. Lieferfristen, Lieferung, Montage

3.1. Lieferfristangaben basieren auf Herstellerangaben und werden möglichst genau abgeklärt. Sie sind durchwegs unverbindlich und ihre Überschreitung ist in keinen Fall verzugsbegründend. Allfällige Verzögerungen berechtigen den Käufer weder zur Annullierung des Auftrags noch zur Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen oder sonstigen Ansprüchen.

3.2. Bei Annahmeverzug ist die Lieferantin berechtigt, die ihr dadurch entstehenden Mehrkosten zu verrechnen.

3.3. Eine Rückgabe von Produkten ist mangels abweichender Vereinbarung im Einzelfall ausgeschlossen.

3.4. Lieferkonditionen: franko Bestimmungsort, aufgestellt am geräumten und frei zugänglichen Aufstellungsort ohne Verlegung allfälliger Kabel. Der Kunde hat Vorkehrungen zu treffen (z.B. freie und gesicherte Zufahrt für LKW), die eine möglichst optimale Auslieferung ermöglichen.

3.5. Sofern kein benutzbarer Warenlift vorhanden ist, kann ein Stockwerkzuschlag erhoben werden.

3.6. Montageleistungen: Wurde die Montage vereinbart, so erfolgt diese ebenfalls nur, soweit es die baulichen Gegebenheiten unter normalem Aufwand zulassen. Leuchten und elektrische Installationen sind von der Montage ausgeschlossen. Spezialmontagen und Schreinerarbeiten werden nach Aufwand zum gültigen Tarif verrechnet.

3.7. Nicht vorhergesehene Mehrkosten bei der Lieferung und / oder Montage (zusätzliche Transport- und Montageleistungen, Logistikmassnahmen, Bewilligungen, Wartezeiten, kundenseitige Fixterminverschiebungen) werden gemäss Lieferschein dem Käufer in Rechnung gestellt.

4. Übergang von Nutzen und Gefahr

4.1. Der Übergang von Nutzen und Gefahr auf den Käufer erfolgt zum Zeitpunkt der Entgegennahme des Kaufgegenstandes bzw. zum Zeitpunkt der Lieferung des Kaufgegenstandes an die vom Käufer vorgeschriebene Adresse (gilt auch für Kundenlager z.B. bei der Lieferantin), bei verweigerter Annahme im Zeitpunkt des avisierten Liefertermins. Beanstandungen haben unmittelbar nach Entgegennahme telefonisch, spätestens jedoch fünf Tage nach Lieferung schriftlich zu erfolgen. Dies gilt im Falle von Teillieferungen für jede einzelne Lieferung.

4.2. Bei Transport- oder Montageschäden hat der Kunde unverzüglich bei Übernahme der Ware eine verbindliche Schadensfeststellung vom Transporteur oder Monteur zu veranlassen.

4.3. Die Lieferantin behält sich gemäss Art. 214 Abs. 3 OR ausdrücklich das Recht vor, bei Verzug des Käufers, insbesondere bei Nichtbezahlung des Kaufpreises, die übergebene Sache zurückzufordern und auf Kosten des Käufers zurückzuholen.

5. Kaufpreis und Zahlungsbedingungen

5.1. Der Kaufpreis versteht sich in Schweizer Franken (CHF) zuzüglich Mehrwertsteuer.

5.2. Wir behalten uns vor, die Waren nur gegen direkte Barzahlung oder eine Anzahlung von mindestens 50% des Warenwertes zu übergeben.

5.3. Der Kaufpreis ist wie folgt, ohne jeglichen Abzug zahlbar:

½ Anzahlung bei Auftragserteilung innert 10 Tagen rein netto.

½ Restzahlung innert 30 Tagen netto nach Lieferung

5.3.   Der   Verzugszins   beträgt   5%   pro   Jahr.   Die   Geltendmachung   eines   weitergehenden

Verzugsschadens ist vorbehalten.

6. Eigentumsvorbehalt

Bis zur vollständigen Bezahlung verbleiben die gelieferten Produkte im ausschliesslichen Eigentum der TRISPACE, auch im Falle von Verarbeitung oder Verbindung. Die Lieferantin behält sich vor, den Eigentumsvorbehalt im Eigentumsvorbehaltsregister eintragen zu lassen. Sie ist überdies berechtigt, den Eigentumsvorbehalt dem Vermieter des Kunden in geeigneter Form mitzuteilen.

7. Garantie

7.1. Die Lieferantin leistet vorbehältlich anders lautender schriftlicher Vereinbarungen und unter Ersetzung der gesetzlichen Gewährleistungsregelung im Rahmen und gemäss den Garantiebestimmungen des Herstellers auf Möbeln während zwei Jahren, jeweils gerechnet ab Übergang von Nutzen und Gefahr gemäss Ziffer 4 – Garantie für Material und Konstruktion, sofern der Schaden nicht durch unsachgemässen Gebrauch, Fremdeingriff, Zweckentfremdung, fehlerhafte Behandlung oder Montage bzw. anderweitiges Verschulden des Käufers entstanden ist. Die Garantiebestimmungen der Hersteller können insbesondere die Berechnung von Lieferkosten vorsehen. Sofern der Hersteller gegenüber TRISPACE solche Kosten in Rechnung stellt, werden diese dem Kunden weiterbelastet.

7.2. Von der Garantie sind in jedem Falle ausgenommen: Glas-, Marmor-, Stoff- und Lackschäden, Furnierrisse, Struktur- und geringfügige Farbtonabweichungen gegenüber Material und Farbmuster bei den Naturprodukten Holz und Leder sowie Narben und Mastfalten im Leder.

7.3. Festgestellte Mängel sind spätestens innert 5 Tagen schriftlich und begründet zu rügen.

7.4 Der Garantie unterliegende, rechtzeitig gerügte Mängel geben dem Käufer das Recht, Ausbesserungen oder Ersatz des fehlerhaften Teils, nicht jedoch die Rückgängigmachung des Kaufvertrages, zu verlangen. Über die Art der Mängelbeseitigung (Ausbesserung oder Austausch) entscheidet TRISPACE.

8. Haftung

Die Lieferantin haftet vorbehältlich anderweitiger schriftlicher Vereinbarung nur für direkte Schäden, welche sie grobfahrlässig oder vorsätzlich selber verursacht hat. Eine Haftung für weder vorsätzlich noch grobfahrlässig verursachte Schäden ist ausgeschlossen. In jedem Fall aber übernimmt die Lieferantin vorbehaltlich anderslautender zwingender Bestimmungen keinerlei Haftung für entgangenen Gewinn und/oder mittelbare oder indirekte Schäden, die dem Käufer oder einem Dritten entstehen können. Eine Haftung entfällt insbesondere in folgenden Fällen vollständig: Fremdeingriff, ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, Zweckentfremdung, fehlerhafte Montage (sofern die Montage nicht durch TRISPACE vorgenommen wird), natürliche Abnutzung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung.

9. Rücktritt vom Vertrag

9.1.Der  Rücktritt  vom  Vertrag  durch  den  Kunden  ist  vorbehaltlich  abweichender  gesetzlicher

Regelungen oder ausdrücklicher schriftlicher Vereinbarung ausgeschlossen.

9.2.Bei Sonderanfertigungen ist ein Vertragsrücktritt durch den Kunden ausgeschlossen. In diesem

Fall wird der Kunde vollumfänglich schadenersatzpflichtig.

10. Datenschutz / Verwendung von Personendaten

Der Kunde willigt ein, dass TRISPACE und die von ihr beigezogenen Hilfspersonen die erhaltenen Personendaten für die Begründung (z.B. zwecks Adressverifizierung und Bonitätsprüfung) und Verwaltung des Vertragsverhältnisses sowie zur Durchführung und Abwicklung der über die Webseiten angebahnten Geschäfte bearbeiten können (u.a. Namen sowie Post- und E-Mail-Adresse). Die Kundendaten werden nach den Grundsätzen des schweizerischen Datenschutzrechts bearbeitet. Im Falle eines Rechtsstreits behält sich TRISPACE vor, elektronische Daten, die sie im Rahmen der Vermittlung und des Vertragsabschlusses erhalten hat, zu verwenden.

Anfragen zum Thema Datenschutz können an info@trispace.ch gerichtet werden.

11. Abtretungs- und Verrechnungsverbot

Die Abtretung von Rechten aus den mit TRISPACE geschlossenen Verträgen bedarf der schriftlichen Zustimmung durch TRISPACE. Die Tilgung von Forderungen der TRISPACE durch den Kunden mittels Verrechnung ist ausgeschlossen.

12. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Gerichtsstand und Erfüllungsort ist Zürich. Es gilt Schweizer Recht.

13. Abweichende Regelungen

Von diesem AGB abweichende Bestimmungen gelten nur, wenn sie schriftlich vereinbart wurden. Allfällige AGB des Kunden gelten nur, wenn sie von TRISPACE schriftlich bestätigt worden sind.

14. Anpassung der AGB

TRISPACE ist jederzeit berechtigt, diese AGB anzupassen. Änderungen werden den Kunden in geeigneter Form mitgeteilt und sind ab der Mitteilung verbindlich.

 

Verantwortlich:
Trispace AG
Binzmühlestrasse 81
8050 Zürich

phone: 044 527 33 33
email: info@trispace.ch[/vc_column_text][/vc_column][/vc_row]